HWD ist ein Hauswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen
Die Kosten unserer Dienstleistungen können nach ärztlicher Verordnung z. B. von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Familieneinsätze, die bedingt durch:
- Krankheit
- Rehabilitation
- Schwangerschaft
- nach Krankenhausaufenthalt
usw.
direkt mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet werden.
Diese Einsätze werden von entsprechend fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt.
Sollte eine ärztliche Notwendigkeit (Krankenhausaufenthalt,
Risikoschwangerschaft ect.) bestehen, bezahlt die Krankenkasse
Ihnen unsere Hilfe – auch wenn keine Kinder unter 12 Jahren in der
Familie sind. Der Einzelfall muss geprüft werden.
Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
- Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches
- Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen
- Kochen der Mahlzeiten einschließlich der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten
- Spülen des Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen
- Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung, z. B. Bügeln, Ausbessern
- Einräumen der Wäsche
- Kinderbetreuung
- Die Haushaltshilfe ist am individuellen Bedarf des Versicherten auszurichten. .Dies betrifft nur die vorgenannten Arbeiten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die tägliche Einsatzzeit unter Berücksichtigung des jeweils individuellen Bedarfs auf ein zwingend notwendiges Maß zu begrenzen ist.
Meine Mitarbeiter/innen arbeiten zuverlässig und professionell, Qualität und Vertrauen ist oberstes Gebot.
Wenn möglich, wird ein Haushalt immer von dem/derselben Mitarbeiter/in betreut.
Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab
Steuerfrei nach §4 Nr. 16 UStG
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