Wir bieten Nasen und Rachenabstriche sowie Speicheltests an
Sie können direkt hier buchen oder aber vor Ort ohne Termin
Öfnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 9 bis13 Uhr und
Wir haben ab sofort Samstags geschlossen
So
und Feiertage geschlossen
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dld_selbstauskunft_062022
Selbstauskunft
Bitte bringen Sie diese Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben zum testen , mit wenn Sie keine Möglichkeit haben dieses Formular auszudrucken haben wir es aber auch vor Ort und können es direkt im Testzenrum ausfüllen
Eigenleistung 3,00 Euro
Wer hat Anspruch-Welcher Nachweis ist vorzulegen
Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen | z.B. Eintrittskarte zur Veranstaltung, Selbstauskunft |
Personen, die am selben Tag Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren haben oder zu einer Person mit Vorerkrankungen und hohem Risiko einer schweren Covid-Erkrankung | Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Kontakt am selben Tag stattfindet, Selbstauskunft |
Personen, deren Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt | Status-Anzeige in der Warn-App |
Nachweispflicht
Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten
- vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.,
- für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt.
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.
Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Kostenlose Corona Tests
Wer hat Anspruch Welcher Nachweis ist vorzulegen
Kinder unter 5 Jahren | z.B. Kinderreisepass |
Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, die zum Zeitpunkt der Testung nicht geimpft werden können | z.B. vom Arzt ausgestellter Mutterpass |
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können | Bescheinigung des Arztes |
Corona-Infizierte, die ihre Isolation beenden wollen | schriftliche Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis |
Personen, die beispielsweise einen Bewohner im Pflegeheim oder einen Patienten im Krankenhaus besuchen wollen | Es muss glaubhaft gemacht werden, dass eine Person im Pflegeheim oder Krankenhaus besucht werden soll, z.B. durch eine Bescheinigung der Einrichtung |
Personen, die mit einem Corona-Infizierten in dem-selben Haushalt leben | Nachweis über das Testergebnis des Infizierten und über die übereinstimmende Adresse |
Pflegende Angehörige | Entsprechende Bestätigung |
Nachweispflicht
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass.
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
BMG_3_V+TestV
Neue Corona Testverordnung vom 01.07.2022
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